Prävention von Kindeswohlgefährdung
Umsetzung der Generalvereinbarung zur Prävention von Kindeswohlgefährdung im SSV Happerschoß 1928/46 e.V.
- Der Verein setzt alle Punkte der Generalvereinbarung um und macht die Umsetzung öffentlich.
- Alle Vorstandsmitglieder, alle Übungsleiter und Betreuer des SSV Happerschoß, die im Kinder- und Jugendbereich eingesetzt sind, erkennen den Ehrenkodex durch Unterschrift an.
- Jeder Übungsleiter und Betreuer im Jugendbereich, legt dem geschäftsführenden Vorstand, vor Aufnahme seiner Vereinstätigkeit ein erweitertes Führungszeugnis zur Einsichtnahme vor. Das Führungszeugnis darf nicht älter als 3 Monate sein. Nach 4 Jahren ist erneut ein erweitertes Führungszeugnis zur Einsichtnahme vorzulegen. Der Verein stellt dem Übungsleiter/ Betreuer eine Bescheinigung aus, damit das Führungszeugnis gebührenfrei ausgestellt wird.
- Ein Mitglied des geschäftsführenden Vorstandes führt die Kartei zur Einsichtnahme der Führungszeugnisse. Die Führungszeugnisse verbleiben bei den Übungsleitern/ Betreuern.
- Die Übungsleiter und Betreuer im Kinder- und Jugendbereich müssen Fortbildungen zur Prävention der Kindeswohlgefährdung nach den Vorgaben des Vorstandes besuchen. In noch zu definierenden Abständen sind die Fortbildungen zu wiederholen.
- Im Verein werden Vertrauensperson gewählt. Jedes Mitglied ist hierfür wählbar, bis auf die Mitglieder des geschäftsführenden Vorstandes § 26 BGB. Die Kontaktdaten der Vertrauensperson werden sichtbar in den Vereinsräumen und im Internet veröffentlicht, sowie jedem Mitglied zugänglich gemacht (z.B. Homepage). Die Aufgaben der Vertrauensperson ergeben sich aus der Generalvereinbarung. Die Daten werden auch an das Jugendamt weitergegeben.
- Die Kinder/ Jugendliche/Eltern/ Erziehungsberechtigten werden über die Umsetzung der Maßnahmen zum Schutz vor Kindeswohlgefährdungen in unserem Verein informiert.
- Die Satzung wurde durch einen zusätzlichen Paragraphen erweitert.
– Der geschäftsführende Vorstand
Wir haben daher folgende Vereinbarungen getroffen:
- Der Vorstand hat das Thema Prävention und Intervention sexualisierter Gewalt im Sport zur „Vorstandssache“ erklärt und wird die heute vereinbarten Maßnahmen nachhaltig voranbringen.
- Der Verein wird sich aus diesem Grunde der Initiative „Schweigen schützt die Falschen! zur Prävention und Intervention sexualisierter Gewalt im Sport“ des Landessportbundes NRW e. V. anschließen.
- Wir, der Vorstand und die Abteilungsleitungen, sind uns unserer Verantwortung bewusst. Der 1. Vorsitzende beziehungsweise sein Vertreter ist über jeden konkreten Verdachtsfall im Verein unmittelbar in Kenntnis zu setzen.
- Die jeweiligen Vereinsebenen – Abteilungsleitungen, Trainerinnen, Trainer, Übungsleiterinnen und Übungsleiter – nehmen die Verantwortung in ihrem eigenen Aufgabenbereichen wahr und werden tätig, wenn ihnen ein Sachverhalt sexualisierter Gewalt bekannt wird.
- Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter dokumentieren mit der Unterzeichnung des anliegenden Ehrenkodex, dass sie die Arbeit mit Kindern und Jugendlichen in unserem Verein unter Einhaltung von ethischen und moralischen Gesichtspunkten gestalten. Die Rücksendung an die Geschäftsstelle wird als Zeichen der Solidarität in unserem Verein gewertet und ist verbindlich.
- Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die im kinder- und jugendnahen Bereich tätig sind müssen in einem 5-jährigen Rhythmus (Empfehlung) ein „erweitertes Führungszeugnis“ gem. § 30a Bundeszentralregistergesetz (BZRG) vorlegen.
- Die Dokumentation der Vorlage erfolgt durch den Vorstand. Die Vertraulichkeit wird zugesichert! Informationen zur Beantragung und eine entsprechende Bescheinigung zur Vorlage bei der Meldebehörde hält die Geschäftsstelle bereit.
- Der unter Punkt 5 aufgeführte Personenkreis unterzeichnet eine Erklärung, dass zur Zeit keine strafrechtlichen Ermittlungsverfahren in Sachen sexualisierter Gewalt gegen sie anhängig sind beziehungsweise sie umgehend Mitteilung machen, wenn ein solches Strafverfahren eingeleitet wurde.
- Frau Helga Trapp, Frau Claudia Schramm und Herr Jörg Grothe-Koch stehen als Ansprechpartnerin/ Ansprechpartner in Sachen sexualisierte Gewalt im Sport dem Verein und seinen Mitgliedern zur Verfügung. Sie sind entsprechend fortgebildet und unterstehen in dieser Thematik unmittelbar dem Vorstand. Im Verdachtsfalle oder bei Unsicherheiten sind sie zu kontaktieren.
- Der Kontakt zur Fachberatungsstelle Jugendamt Hennef, Abteilung Familienberatung, Generationenhaus, Humperdinck Straße, 53773 Hennef, ist hergestellt. Für Nachfragen steht die Fachstelle allen – auch Eltern – zur Verfügung.
- Die Fachstelle ist bei konkreten Vorfällen – vordringlich über die unter Punkt 8. genannten Ansprechpartner des Vereins – einzubeziehen.
- Der Verein wird mit einer Arbeitsgruppe, bestehend aus Vertretungen aller Bereiche des Vereines, Regeln zum gegenseitigen Umgang erarbeiten, diese bekanntgeben und erörtern.
- Wir stellen für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Fortbildungsangebote in Kooperation mit dem Landessportbund NRW e. V. im Projekt „Schweigen schützt die Falschen! - Prävention und Intervention sexualisierter Gewalt im Sport“ sicher. Diese Fortbildungen können mit 8 beziehungsweise 4 Lehreinheiten zur Verlängerung der Trainerlizenz angerechnet werden. Die Termine werden veröffentlicht.
- Wir und alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Vereins bewahren Ruhe, wenn wir von einem Verdachtsfalle Kenntnis erhalten. Wir wissen, dass jede Form von „wildem Aktionismus“ den Betroffenen schadet.
- Wir schenken den Ausführungen von Kindern und Jugendlichen Glauben, spielen nichts herunter, geben keine Versprechungen ab und erläutern, dass wir uns zunächst selbst Hilfe holen müssen.
- Wir schauen auf unsere eigenen Gefühle und achten auf unsere eigenen Grenzen.
- Informationen beziehungsweise Feststellungen sind jeweils von dem Adressaten zu dokumentieren (Zeitpunkt der Feststellung/Information, deren Inhalt ohne eigene Wertung, wer hat wen wann informiert, persönlicher Eindruck).
- Maßnahmen sind altersgemäß mit den Betroffenen oder ihren gesetzlichen Vertretern abzusprechen, insbesondere, wenn uns diese selbst informiert haben.
- Eine Ansprache des „Verdächtigen“ erfolgt ausschließlich über den Vorstand. Die Verbreitung unwahrer Tatsachenbehauptungen kann den Straftatbestand der üblen Nachrede (§ 186 STGB) erfüllen und zivilrechtliche Schadensersatzansprüche des Verdächtigen begründen.
- Die Einschaltung der Strafverfolgungsbehörden sollte nur nach Absprache mit dem Vorstand erfolgen beziehungsweise obliegt den gesetzlichen Vertretern der Betroffenen.
- Täter und Täterinnen müssen in unserem Verein mit einem konsequenten Vorgehen rechnen. Wir dulden keine Form der sexualisierten Gewalt in unserem Verein!
- Eine erforderliche Information der betroffenen Eltern erfolgt erst nach Absprache mit den Ansprechpartnern (siehe Punkt 8) unseres Vereines. Es ist dabei zu gewährleisten, dass die Eltern nicht selbst in den Sachverhalt involviert sind.
- Informationen an die Medien erfolgen ausschließlich über den Vorstand beziehungsweise den Pressebeauftragten unter Wahrung der Persönlichkeitsrechte der Betroffenen und der Verdächtigen.
Dieser Handlungsleitfaden wurde erarbeitet, um aktiven Kinder- und Jugendschutz in unserem Verein zu gewährleisten und unsere Handlungskompetenzen sicherzustellen. Denn effektive Prävention kann nur stattfinden, wenn alle Beteiligten im System mit dem Thema vertraut sind, Vorgehensweisen abgesprochen und ein respektvoller Umgang mit den Beteiligten sichergestellt werden.
Wir danken für Ihre/Eure Unterstützung!
– Der Vorstand