2G auf dem Sportplatz
Hiermit weisen wir darauf hin, dass gemäß § 4 II Nr. 4 CoronaSchVO NRW alle Zuschauer*innen einen gültigen 2G-Nachweis sowie ein offizielles Ausweisdokument mitzuführen haben. Ausgenommen sind Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren. Wir sind verpflichtet, diese Dokumente stichprobenartig zu kontrollieren. Wer diese Dokumente nicht vorweisen kann, muss die Sportanlage unaufgefordert verlassen, er/sie hat sonst mit Konsequenzen zu rechnen.
"Zuschauer" sind in diesem Falle auch Eltern, die mit zum Training kommen. Der Vorstand und vereinzelt auch das Ordnungsamt werden stichprobenartig Kontrollen durchführen.