Platzsperre
Aus aktuellem Anlaß möchten wir erneut darauf hinweisen, dass auf Grund der aktuell gültigen Corona-Schutzverordnung der Sportplatz in Happerschoß für jegliche Nutzung gesperrt ist.
Nach §9 der CoronaSchVO bedeutet dies konkret:
"Gemäß der aktuellen Corona-Schutzverordnung und den damit verbundenen Auflagen ist der Freizeit- und Amateursportbetrieb auf der Anlage zurzeit unzulässig. Dies gilt auch für den Individualsport allein, zu zweit oder mit Personen des eigenen Hausstandes".
Wir möchten daher alle Mitglieder und Besucher dringend um die Einhaltung der Auflagen bitten.
Der Vorstand